Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, zahlt dein Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung kannst du deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Die Höhe deines Krankentagegeldes bestimmst du selbst
Das Krankentagegeld schützt dich vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn du eine Familie versorgen oder Kredite abtragen musst. Die Höhe deines Krankengeldanspruchs vereinbarst du individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung deines Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sicherst du dir mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn du stationär behandelt werden musst. Der Versicherer überweist dir den vereinbarten Tagessatz, solange du aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik bist. Die Auszahlung deines Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.
Zahle deine zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit deinem Krankenhaustagegeld kannst du Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten deiner Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.
Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.